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DEUTSCHES GESETZ §§

 

Gesetze dürfen Sie nicht verletzten, egal, was Sie planen. Umgehen Sie Gesetze, die Sie daran hindern, Ihre Ziele zu erreichen, ohne kriminell zu werden. Wie es gemacht wird, verraet dieser Report.
 
 

Ihre Korrespendenz sollte daher immer einen Hinweis auf "Ihren guten Willen" enthalten. Wollen Sie ihre Gläubiger wirklich zur Weisglut bringen, macht sich nach 38 Monate Verzögerungstaktik,Hin-und Her, Blabla und Chaos etc. auch ein Satz wie "so möchte ich unbedingt hervorheben, dass ich keinesfalls den Eindruck hinterlassen möchte, die Angelegenheit zu verzögern. Ich möchte nichts dringender, als das Missverständnis endlich aufzuklären und so schnell wie möglich zu einem für beide Parteien akzeptablen Abschluss zu bringen. Logisch: Der Gläubier oder sein Sachbearbeiter muss erst wieder ermitteln, um welches "Missverständnis" Sie sich hier beziehen, da Sie leider versehentlich einen Bezug vergessen haben... Auch sehr freundlich ist, es nach Monaten der Verzögerung höflich darauf hinzuweisen, mit den Worten, ich möchte die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen und bitte Sie, mir ein akzeptables Vergleichsangebot zu machen. Die Gläubiger atmen auf. Endlich Licht am Ende des Tunnels. Wenn er dann ein akzeptables Angebot schickt, z.B. 50%, retounieren Sie das Original mit dem handschriftlichen Hinweis "Das ist doch sicher nicht ernst gemeint" nach den üblichen Wochen "Bedenkzeit". Eine Kopie bleibt in ihren Unterlagen.Ihr Gläubiger begeht jetzt wahrscheinlich seinen ersten Fehler: Er nimmt die Sache persönlich. Er fühlt sich persönlich angegriffen, verar...t. Er schreit nach Rache. Er verflucht Sie! Unter Umständen schreibt er einen emotionsgeladenen Brief, in dem er Sie beleidigt, eine Straftat unterstellt, nötigt etc. Dies gibt ihnen tolle Munition für einen Gegenangriff mit eventueller Schadenersatzforderung, die juristisch natürlich nicht haltbar ist, aber wieder Verwirrung stiftet und Zeit gewinnt, z.B. "Wenn ich ihre Forderung von Euro 55.000 gegen meinen Schadenersatzanspruch von Euro 60.000 wegen Beleidigung und Nötigung ihres Mitarbeiters, Herr Mueller, vom......gutwillig aufrechne, schulden Sie mir 5000€. Aufgrunddessen schulde ich ihnen nichts mehr. Wenn Sie diesen Betrag nicht innerhalb von 14 Tage begleichen, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.

 

 



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