SCHULDENFREI DURCH INS(O)LVENZ IM AUSLAND
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Alle Welt spricht von Globalisierung. Schuldner können das nun auch!
Soe wie sich Unternehmen die Länder mit den günstigsten Bedingungen aussuchen, so können Sie als Schuldner nun den EU-Mitgliedsstaat wählen, der ie für Sie vorteilhaften Regelungen bereit hält.
Als EU-Bürger haben Sie seit 2001 grundsätzlich das Recht, sich den Rechtsbereich ihrer Entschuldung auszusuchen.
Die ausländischen Insolvenzgerichte dürfen ihren Insolvenzantrag nicht ablehnen... und deutsche Gerichte und deutsche Gläubiger müssen die Entscheidungen der ausländischen Insolvenzgerichte akzeptieren...
Die Abkürzung über ihren Schuldenberg führt ins EU-Ausland. Nutzen Sie diese Chance. Sparen Sie Jahre von ihrer wertvollen Zeit und umgehen Sie die deutsche "WOHLVERHALTENSPHASE"
Verschaffen Sie sich einen fünf Jahre früheren Neustart und verdienen Sie in dieser Zeit ein vielfaches mehr.
Unser Spezialreport nennt ihnen viele Möglichkeiten, die andere vor ihnen bereits schon erfolgreich genutzt haben.
Alle empfohlenen RAe und Steuerberater sprechen Deutsch und arbeiten selbstverständlich mit deutschsprachigen Helfern im Ausland zusammen, die Experten im jeweiligen Landesrecht sind.
ALSO: VÖLLIG SCHULDENFREI DURCH EU-ENTSCHULDUNG UND DAS IM GÜNSTIGSTEN FALL NACH NUR 9 MONATE